Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 HGB


 Â§ 275 HGB - Gliederung der GuV:

(1) Die Gewinn- und Verlustrechnung ist in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren oder dem Umsatzkostenverfahren aufzustellen. Dabei sind die in Absatz 2 oder 3 bezeichneten Posten in der angegebenen Reihenfolge gesondert auszuweisen.
 

 Gliederung der GuV gem. § 275 Abs. 2 und 3 HGB:

(2)  Gesamtkostenverfahren

  1. Umsatzerlöse
  2. Erhöhung oder Verminderung des Bestands zu fertigen und unfertigen Erzeugnissen
  3. andere aktivierte Eigenleistungen
  4. sonstige betriebliche Erträge
  5. Materialaufwand
    a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren
    b) Aufwendungen für bezogene Leistungen
  6. Personalaufwand:
    a) Löhne und Gehälter
    b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung,
    davon für Altersversorgung
  7. Abschreibungen:
    a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen sowie auf aktivierte Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs
    b) auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die in der Kapitalgesellschaft üblichen Abschreibungen überschreiten
  8. sonstige betriebliche Aufwendungen
  9. Erträge aus Beteiligungen,
    davon aus verbundenen Unternehmen
  10. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens,
    davon aus verbundenen Unternehmen
  11. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge,
    davon aus verbundenen Unternehmen
  12. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens
  13. Zinsen und ähnliche Aufwendungen,
    davon an verbundene Unternehmen
  14. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
  15. außerordentliche Erträge
  16. außerordentliche Aufwendungen
  17. außerordentliches Ergebnis
  18. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
  19. sonstige Steuern
  20. Jahresüberschuß / Jahresfehlbetrag.

(3)  Umsatzkostenverfahren

  1. Umsatzerlöse
  2. Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen
  3. Bruttoergebnis vom Umsatz
  4. Vertriebskosten
  5. allgemeine Verwaltungskosten
  6. sonstige betriebliche Erträge
  7. sonstige betriebliche Aufwendungen
  8. Erträge aus Beteiligungen,
    davon aus verbundenen Unternehmen
  9. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens,
    davon aus verbundenen Unternehmen
  10. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge,
    davon aus verbundenen Unternehmen
  11. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens
  12. Zinsen und ähnliche Aufwendungen,
    davon an verbundene Unternehmen
  13. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
  14. außerordentliche Erträge
  15. außerordentliche Aufwendungen
  16. außerordentliches Ergebnis
  17. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
  18. sonstige Steuern
  19. Jahresüberschuß / Jahresfehlbetrag.

 

 Â§ 275 Abs. 4 HGB:

(4) Veränderungen der Kapital- und Gewinnrücklagen dürfen in der Gewinn- und Verlustrechnung erst nach dem Posten "Jahresüberschuß/Jahresfehlbetrag" ausgewiesen werden.

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