§ 266 HGB - Gliederung der Bilanz:
(1) Die Bilanz ist in Kontoform aufzustellen. Dabei haben große und mittelgroße Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 3, 2) auf der Aktivseite die in Absatz 2 und auf der Passivseite die in Absatz 3 bezeichneten Posten gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge auszuweisen. Kleine Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 1) brauchen nur eine verkürzte Bilanz aufzustellen, in die nur die in den Absätzen 2 und 3 mit Buchstaben und römischen Zahlen bezeichneten Posten gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge aufgenommen werden.
Bilanzgliederung gem. § 266 Abs. 2 und 3 HGB:
(2) Aktivseite |
A. Anlagevermögen:
I. Immaterielle Vermögensgegenstände:
- Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten;
- Geschäfts- oder Firmenwert;
- geleistete Anzahlungen;
II. Sachanlagen:
- Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken;
- technische Anlagen und Maschinen;
- andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung;
- geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau;
III. Finanzanlagen:
- Anteile an verbundenen Unternehmen;
- Ausleihungen an verbundene Unternehmen;
- Beteiligungen;
- Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht;
- Wertpapiere des Anlagevermögens;
- sonstige Ausleihungen.
B. Umlaufvermögen:
I. Vorräte:
- Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe;
- unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen;
- fertige Erzeugnisse und Waren;
- geleistete Anzahlungen;
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände:
- Forderungen aus Lieferungen und Leistungen;
- Forderungen gegen verbundene Unternehmen;
- Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht;
- sonstige Vermögensgegenstände;
III. Wertpapiere:
- Anteile an verbundenen Unternehmen;
- eigene Anteile;
- sonstige Wertpapiere;
IV. Schecks, Kassenbestand, Bundesbank- und Postgiroguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten.
C. Rechnungsabgrenzungsposten. |
(3) Passivseite |
A. Eigenkapital:
I. Gezeichnetes Kapital;
II. Kapitalrücklage;
III. Gewinnrücklagen:
- gesetzliche Rücklage;
- Rücklage für eigene Anteile;
- satzungsmäßige Rücklagen;
- andere Gewinnrücklagen;
IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag;
V. Jahresüberschuß/Jahresfehlbetrag.
B. Rückstellungen:
- Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen;
- Steurrückstellungen;
- sonstige Rückstellungen.
C. Verbindlichkeiten:
- Anleihen, davon konvertibel;
- Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten;
- erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen;
- Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen;
- Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener Wechsel und der Ausstellung eigener Wechsel;
- Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen;
- Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht;
- sonstige Verbindlichkeiten;
davon aus Steuern, davon im Rahmen der sozialen Sicherheit.
D. Rechnungsabgrenzungsposten. |