Gesetzliche Grundlagen und Vorschriften internationaler Buchführung
Die Buchführung ist das zahlenmäßige Spiegelbild des gesamten Unternehmensgeschehens und sowohl für die Unternehmensleitung und die Kapitaleigner von Bedeutung als auch für den Staat zur Ermittlung der Steuern von Interesse. Darüber hinaus dient eine ordnungsgemäße Buchführung auch dem Schutz der Gläubiger des Unternehmens. Das Handelsgesetzbuch (§ 238 HGB) und auch die Abgabenordnung (§ 140 ff. AO) verpflichten den Unternehmer aus diesen Gründen zur Buchführung.
Nach Handelsrecht ist nur der Vollkaufmann zur Buchführung verpflichtet: "Jeder Kaufmann ist verpflichtet, Bücher zu führen
und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den
Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung ersichtlich zu machen. Die Buchführung
muß so beschaffen sein, dass sie einem sachverständigen Dritten innerhalb
angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und über die Lage
des Unternehmens vermitteln kann. Die Geschäftsvorfälle müssen sich in ihrer
Entstehung und Abwicklung verfolgen lassen." (§ 238 [1] HGB).
Nach Steuerrecht ist der Unternehmer zur Buchführung verpflichtet, der nach Handelsrecht gemäß § 238 HGB buchführungspflichtig ist (§ 140 AO). Darüber hinaus ist nach Steuerrecht jeder andere Unternehmer, also auch Minderkaufleute, Handwerker u.a., zur Buchführung verpflichtet, der gemäß § 141 AO bestimmte Größen bei Umsatz, Betriebsvermögen und Gewinn überschreitet.
Die handelsrechtlichen Vorschriften über die Rechnungslegung (Buchführung und Jahresabschluss) enthält das Handelsgesetzbuch in seinem 3. Buch "Handelsbücher", welches sich in drei Abschnitte gliedert:
Der 1. Abschnitt (§§ 238 - 263 HGB) enthält Vorschriften, welche auf alle Kaufleute anzuwenden sind, der 2. Abschnitt (§§ 264 - 335 HGB) ergänzend spezielle Vorschriften für alle Kapitalgesellschaften und der 3. Abschnitt (§§ 336 - 339 HGB) darüber hinausgehende Regelungen für eingetragene Genossenschaften.
Weitere rechtsformspezifische Vorschriften der jeweiligen Unternehmensform sind im Aktiengesetz, GmbH-Gesetz und Genossenschaftsgesetz enthalten. Steuerliche Vorschriften über die Buchführung enthalten die Abgabenordnung (AO), das Einkommensteuergesetz (EStG), das Körperschaftsteuergesetz (KStG), das Umsatzsteuergesetz (UStG), diverse Durchführungsverordnungen (EStDV, KStDV, UStDV) sowie Richtlinien (EStR, KStR, UStR).