Einführung
Einordnung der Begriffe
Erläuterung Kredit und Kreditformen
Erläuterung Darlehen und Darlehensformen
- Annuitätendarlehen
- Endfälligkeitsdarlehen
- Tilgungsdarlehen
Unterschied Geld- und Sachdarlehen
Forward-Darlehen
Kapitaldienst und Kapitaldienstfähigkeit
Rechtliche Regelungen
Zins- und Tilgungsrechner in Excel
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Was ist der Unterschied zwischen Darlehen und Kredit ?
Einführung
Im allgemeinen Sprachgebrauch werden die Begriffe Darlehen und Kredit oft als Synonyme verwendet. Ein Darlehen wird oft auch als Kredit bezeichnet und umgekehrt. Für den privaten Gebrauch ist dies sicherlich nicht verkehrt und führt üblicherweise auch nicht zu Missverständnissen. Es sei denn Sie verlangen statt einer Kreditkarte nach einer Darlehenskarte … ;-) Einen kleinen, feinen Unterschied gibt es also wohl doch zwischen den beiden Begriffen.
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Einordnung der Begriffe Darlehen und Kredit
Generell sind sowohl Kredit als auch Darlehen ein Mittel für die Kapitalbeschaffung, genauer gesagt zur Beschaffung von Fremdkapital (Fremdfinanzierung). Kredit ist dabei der Oberbegriff, während das Darlehen eine bestimmte Kreditform darstellt. Damit ergibt sich, dass ein Darlehen immer auch ein Kredit ist, aber ein Kredit nicht zwangsläufig ein Darlehen sein muss. Im Laufe der Zeit hat es sich eingebürgert, dass im Sprachgebrauch der Begriff Kredit eher bei kürzeren Laufzeiten (1 bis 4 Jahre) und geringeren Beträgen eingesetzt wird, während der Begriff Darlehen bei langfristigen Laufzeiten (i.d.R. ab 4 Jahren) und höheren Beträgen genutzt wird. So werden Kredite insbesondere bei der Immobilienfinanzierung als Darlehen bezeichnet. |
Erläuterung Kredit und Kreditformen
Kredite sind ein Mittel für die Kapitalbeschaffung, genauer gesagt zur Beschaffung von Fremdkapital (Fremdfinanzierung). Sie werden mit verschiedenen Laufzeiten angeboten. Laufzeiten unter einem Jahr werden als kurzfristige, zwischen ein und vier Jahre als mittelfristige und länger als vier Jahre als langfristige Kredite bezeichnet. Zu diesen langfristigen Krediten gehört in der Regel die Unterform des Darlehens. Die gängigsten Arten von Krediten neben dem Darlehen sind Ratenkredit, Kontokorrentkredit, Dispokredit, Lieferantenkredit, Kundenkredit, Privatkredit sowie Factoring. Eine weitere Kreditart ist der Abrufkredit, der auch als Rahmenkredit bezeichnet und als kurzfristiger Kreditrahmen immer öfter herangezogen wird. Er ist dem Dispositionskredit ähnlich und genauso flexibel hinsichtlich seiner Beantragung und Verfügbarkeit. Wie beim Dispokredit hängt die Höhe des Kredites vom Wunsch des Kreditnehmers und von seiner Bonität ab. Für die geliehene Summe erhebt auch das Kreditgebende Institut Zinsen, welche beim Abrufkredit meist deutlich geringer ausfallen als bei einem Dispokredit. Der Rahmenkredit wird in Deutschland bislang noch selten angeboten. Die Tilgung erfolgt in festgelegten Raten, wie auch bei anderen Kreditarten, angepasst an die Zahlungsfähigkeit und entsprechend der Höhe des Kredites. Durch die mittlerweile umfangreichen Kreditvarianten, die auf dem Markt angeboten werden, kann der Kreditnehmer flexibel agieren und sich einen Kredit nach seinen Vorstellungen aussuchen. |
Erläuterung Darlehen und Darlehensformen
Ein Darlehen ist also eine Unterform eines Kredits. Bei einem Darlehen wird ein schuldrechtlicher Vertrag zwischen einem Darlehensgeber und einem Darlehensnehmer geschlossen. Dabei wird dem Darlehensnehmer Geld (Gelddarlehen) oder eine vertretbare Sache (Sachdarlehen) zur Nutzung überlassen. Nach einer bestimmten Zeit wird wird das Geld oder die Sache in gleicher Art, Menge und Wert zurückgegeben. In der Regel fallen dabei Zinsen an, deren Höhe abhängig von den getroffenen Vereinbarungen sind. Zusätzliche Entgelte wie eine Bearbeitungsgebühr und/oder Bereitstellungszinsen können ebenfalls anfallen. Beim Darlehen wird eine Darlehenssumme von einem Kreditgeber entweder einmalig oder in Teilbeträgen für den Darlehensnehmer zur Verfügung gestellt. Die Rückzahlung des Darlehens erfolgt in vorher vereinbarten Darlehensraten, die periodisch an den Darlehensgeber gezahlt werden. Die Laufzeit der Rückzahlung wird im Vorfeld zwischen Darlehensnehmer und Darlehensgeber im Darlehensvertrag vereinbart. Es gibt verschiedene Darlehensarten, die entsprechend ihrer Tilgungsmodalitäten unterschieden werden: Annuitätendarlehen Als Annuitätendarlehen werden Darlehen bezeichnet, die in gleichbleibenden, regelmäßigen Raten (= Annuitäten) zurückgezahlt werden (Annuitätentilgung). Der Anteil der Tilgung nimmt von Jahr zu Jahr zu, während der Anteil der Zinsen aufgrund des durch die Tilgung sinkenden Darlehensbetrages zurück geht. Für die Mehrzahl der an private Kreditnehmer vergebenen Darlehen werden heute Annuitätendarlehen eingesetzt, sowohl bei den klassischen Ratenkrediten als auch bei der Bau- oder Immobilienfinanzierung. Das Annuitätendarlehen unterscheidet sich von anderen Darlehen, wie beispielsweise dem Tilgungsdarlehen mit fester Tilgung und im Zeitverlauf abnehmenden Zins- und Ratenzahlungen (Ratentilgung) oder dem endfälligen Darlehen, bei dem zunächst nur die anfallenden Zinsen zurückgezahlt werden, während am Ende der Laufzeit der gesamte Darlehensbetrag fällig wird (endfällige Tilgung). Vorteile für den privaten Kreditnehmer bestehen beim Annuitätendarlehen in den konstanten Ratenzahlungen und der damit einhergehenden gleichbleibenden finanziellen Belastung. Der Kreditnehmer zahlt den Kredit in vorab festgelegten (meist monatlichen) Raten zurück und kann sich während der Zinsbindung auf die Höhe der Rückzahlungen einstellen und verlassen. Im Rahmen des Annuitätendarlehens gibt es meist auch die Möglichkeit, tilgungsfreie Jahre zu vereinbaren, in denen Zinszahlungen, aber keine Tilgung zu leisten sind. Mit unserem Zins- und Tilgungsrechner (Excelvorlage) im Bereich Berichtsvorlagen lässt sich die Annuität bei Ratenkrediten sowie bei einer Immobilienfinanzierung einfach berechnen. Endfälligkeitsdarlehen Auch Festdarlehen oder endfälliges Darlehen genannt. Als Endfälligkeitsdarlehen werden Darlehen bezeichnet, bei denen die Raten während der Laufzeit nur aus gleichbleibenden Zinszahlungen bestehen. Erst am Ende der Laufzeit wird das gesamte Darlehen in einer Summe getilgt (endfällige Tilgung), d.h. die Restschuld und die Zinsbelastung verringern sich während der Laufzeit nicht. Die Belastung für den Darlehensnehmer ist während der Laufzeit konstant niedrig und am Ende sehr hoch. Tilgungsdarlehen Auch Abzahlungsdarlehen, Ratendarlehen oder Ratenkredit genannt. Das Tilgungsdarlehen ist ein meist langfristiger Kredit, der mit gleichbleibend hohen Tilgungsraten während der Laufzeit zurückgezahlt wird (Ratentilgung). Durch die regelmäßige Tilgung nimmt die Basis für die Zinsberechnung kontinuierlich ab und der Zinsanteil sinkt ratierlich, so dass die zu zahlenden Raten aus Tilgung und Zins (Kapitaldienst) im Zeitablauf abnehmen. Die Belastung ist für den Darlehensnehmer zu Beginn am höchsten und fällt nach und nach während der Laufzeit infolge der Tilgungen. Die Tilgung der Restschuld erfolgt beim Tilgungsdarlehen schneller als beim Annuitätendarlehen. Tilgungsdarlehen können mit einem festen Tilgungssatz oder mit einer vorgegebenen Laufzeit definiert werden. Die Zeitpunkte bzw. Häufigkeit der Ratenzahlungen kann variieren: Üblich sind monatliche Ratenzahlungen, aber auch quartalsweise und jährliche Zahlungen werden von den Banken angeboten. Bei Tilgungsdarlehen gilt die Besonderheit, dass die Zinszahlung auch unabhängig von der Tilgung möglich ist. So können die Zinsen häufiger bezahlt werden, als die Tilgung. Eine Tilgung kann so beispielsweise nur vierteljährlich erfolgen während die Zinsen monatlich gezahlt werden. Aufgrund der deutlich höheren Raten ist das Tilgungsdarlehen bei der Baufinanzierung meist nur die zweite Wahl. Hier bietet das Annuitätendarlehen Vorteile. Tilgungsdarlehen sind bei Unternehmen eine beliebte Finanzierungsform für die Anschaffung von Maschinen oder Immoblilien. |
Unterschied Geld- und Sachdarlehen
Manchmal kann man lesen, dass der Unterschied zwischen einem Darlehen und einem Kredit darin liegen würde, dass bei einem Kredit sowohl Geld als auch andere Dinge dem Kreditnehmer überlassen werden, während es sich beim Darlehen nur um Geld handelt. Und tatsächlich findet man im § 488 I BGB folgende Formulierung: "Durch den Darlehensvertrag wird der Darlehensgeber verpflichtet, dem Darlehensnehmer einen Geldbetrag in der vereinbarten Höhe zur Verfügung zu stellen." Hier ist also tatsächlich nur von einem Geldbetrag die Rede. Schaut man nun weiter in § 607 I BGB, dann findet man dort auch die entsprechende Regelung für ein Sachdarlehen: "Durch den Sachdarlehensvertrag wird der Darlehensgeber verpflichtet, dem Darlehensnehmer eine vereinbarte vertretbare Sache zu überlassen. Der Darlehensnehmer ist zur Zahlung eines Darlehensentgelts und bei Fälligkeit zur Rückerstattung von Sachen gleicher Art, Güte und Menge verpflichtet." Erklärung: Vor der Schuldrechtsreform waren Sachdarlehen und Gelddarlehen noch einheitlich in den §§ 607 bis 610 BGB, seit dem 1. Januar 2002 werden die Vertragstypen nun separat aufgeführt. |
Forward-Darlehen
Insbesondere bei Immobilienfinanzierungen steht für Anschlussfinanzierungen das sogenannte Forward-Darlehen zur Verfügung. Hierbei handelt es sich um ein Annuitätendarlehen mit gleichbleibenden Raten, welches erst zu einem definierten Zeitpunkt in der Zukunft ausgezahlt wird. Diese Auszahlung kann bis zu fünf Jahre später erfolgen. Ein Forward-Darlehens wird vor dem Ende der Zinsbindung vereinbart, wenn die Entwicklung des Zinses genauer eingeschätzt werden kann und der Darlehensnehmer von einem aktuell günstigen Zinssatz bei der späteren Darlehensauszahlung profitieren will. Das Darlehen ist also vorteilhaft, wenn bis zum Zeitpunkt des Endes der Zinsbindung des bereits bestehenden Darlehens mit steigenden Zinsen zu rechnen ist.
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Kapitaldienst und Kapitaldienstfähigkeit
Der Kapitaldienst ist die Summe aus der Zins- und der Tilgungszahlung. Er bezeichnet also die Zahlungen eines Kreditnehmers für die anfallenden Zinsen und die zu leistende Tilgung eines aufgenommenen Kredites. Die Kapitaldienstfähigkeit gibt Antwort auf die Frage, ob ein Kreditnehmer diese Zins- und Tilgungsleistungen aus den laufenden Einnahmen seines Unternehmens auch leisten kann, also ob zukünftig ausreichend Cash-Flow generiert wird. Dies Fähigkeit muss er gegenüber dem Kreditgeber nachweisen. Für die Ermittlung der Kapitaldienstfähigkeit müssen die Kapitaldienstgrenze, der Kapitaldienst und die Auslastung der Kapitaldienstgrenze (in % des Kapitaldienstes) berechnet werden. Die Bewertung der Kapitaldienstfähigkeit weicht von Kreditgeber zu Kreditgeber ab. Ein einheitliches Schema gibt es nicht. Es besteht jedoch eine Faustformel, nach der eine (nachhaltige) Kapitaldienstgrenze höchstens bis zu 75 % - 80 % ausgelastet sein sollte, um den Liquiditätsspielraum des Kreditnehmers nicht zu sehr einzuengen (Kapitaldienstauslastungsquote). Erreicht die Auslastung über 90%, dann ist die Situation als kritisch zu bewerten und Neukredite werden sehr genau geprüft: Kreditinstitute nutzen diese Kennzahl (neben anderen Kennzahlen) zur Bonitätsbeurteilung. Sie ist somit ausschlaggebend bei der Vergabe neuer Kredite bzw. der Prolongation bestehender Kredite. Ein Excel-Tool zur Kapitaldienstberechnung finden Sie bei unseren Premium-Tools. Für bis zu 30 Abzahlungsdarlehen (Tilgungsdarlehen/Ratendarlehen) können Sie zum gewünschten Stichtag die Entwicklung von Zins und Tilgung = Kapitaldienst in Excel ermitteln und den Kapitaldienst z.B. für Ihre Liquiditätsplanung berechnen. Weitere Infos zum Excel-Tool Kapitaldienstberechnung finden Sie hier ... |
Rechtliche Regelungen
Das deutsche Gesetz spricht übrigens immer von einem Darlehen. Rechtlich regeln das Darlehen wie bereits oben erwähnt die §§ 488 ff. BGB. Der Paragraph 488 im Bürgerlichen Gesetzbuch legt die vertragstypischen Pflichten beim Darlehensvertrag fest, wonach der Darlehensgeber verpflichtet ist, dem Darlehensnehmer einen Geldbetrag in der vereinbarten Höhe zur Verfügung zu stellen. Gleichzeitig verpflichtet sich der Darlehensnehmer dazu, den zur Verfügung gestellten Betrag zurückzuzahlen - mitsamt den geschuldeten Zinsen. Der folgende Paragraph 489 regelt das ordentliche Kündigungsrecht des Darlehensnehmers. Auch wenn das Bürgerliche Gesetzbuch nicht explizit den Begriff Kredit nennt, finden diese Regelungen dennoch Anwendung bei einem Kreditvertrag. Weitere Regelungen finden sich in den folgenden Paragraphen des BGB.
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Zins- und Tilgungsrechner in Excel
In unserer Rubrik Berichtsvorlagen finden Sie Zins- und Tilgungsrechner für die Berechnung von Darlehen und die Erstellung von Zins- und Tilgungsplänen. Es sind mehrere kostenlose Versionen für Annuitätendarlehen, sowohl mit fester Tilgung wie auch alternativ mit fester Laufzeit und eine Version für ein Tilgungsdarlehen verfügbar. Diese Rechner sind alle in unserem Excel-Kreditrechner-Tool zusammengefasst. Das Premium-Tool enthält zusätzlich eine Grafik zur Darstellung der Entwicklung des Kapitaldienstes. Die Datei hat in der Premiumversion keinen Blattschutz und ist frei veränderbar. |
Weitere Links zum Thema
Online-Kreditrechner Auf www.zinsen-berechnen finden Sie eine Vielzahl von Online-Rechnern, u.a. auch zum Berechnen von Krediten. § 488 BGB Auf www.gesetze-im-internet.de finden Sie die rechtlichen Quellen zum Gelddarlehensvertrag. § 607 BGB Auf www.gesetze-im-internet.de finden Sie die rechtlichen Quellen zum Sachdarlehensvertrag. |
Ergänzungen ...?
Möchten Sie diesen Beitrag ergänzen, haben Fragen zur Darlehensberechnung oder möchten sich eine spezielle Excel-Datei zur Darlehensberechnung von uns programmieren lassen? - Schreiben Sie uns an die ControllerSpielwiese ... Vielen Dank !
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