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  Einführung
  Was ist die neue Wirtschafts-Identifikationsnummer?
  Wer bekommt eine Wirtschafts-Identifikationsnummer?
  Wofür ist die neue Wirtschafts-Identifikationsnummer?
  Wie ist die Wirtschafts-Identifikationsnummer aufgebaut?
  Wofür wird die Wirtschafts-Identifikationsnummer genutzt?
  Wer vergibt die Wirtschafts-Identifikationsnummer?
  Ab wann ist die Angabe der Wirtschafts-Identifikationsnummer verpflichtend?
  Weitere Links zur Wirtschafts-Identifikationsnummer
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  Einführung

Im Herbst 2024 beginnt die bundesweite Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.). Auf Grundlage des bereits im Jahr 2003 eingeführten § 139 c Abgabenordnung (AO) wird die dort erwähnte Wirtschafts-Identifikationsnummer stufenweise und ohne Antragstellung vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) an alle wirtschaftlich Tätigen vergeben. Ziel ist die eindeutige Identifizierung aller wirtschaftlich Tätigen im Besteuerungsverfahren sowie die Vereinfachung von Verwaltungsprozessen und Kommunikation. Die Festlegung, Zuteilung und Mitteilung der Wirtschafts-Identifikationsnummer soll voraussichtlich ab dem 01.11.2024 und bis zum 1. Quartal 2026 erfolgen. Sämtliche Regelungen zum Zeitpunkt der Einführung, zur Vergabe, zur Form, zur Mitteilung und zu den Löschfristen der Wirtschafts-Identifikationsnummer enthält die Verordnung zur Vergabe steuerlicher Wirtschafts-Identifikationsnummern (WldV).
 

  Was ist die Wirtschafts-Identifikationsnummer?

Die Wirtschafts-Identifikationsnummer wird ab Herbst 2024 vom Bundesfinanzministerium neu eingeführt, um unternehmerische Vorgänge von privaten Abläufen besser zu trennen. Unternehmer und Freiberufler erhalten somit neben der bisherigen Steuer-Identifikationsnummer ein zusätzliches Erkennungsmerkmal. Der Aufbau der W-IdNr. entspricht dem der USt-IdNr., jedoch ergänzt um ein fünfstelliges Unterscheidungsmerkmal. Sie besteht somit aus den Buchstaben „DE“, neun Ziffern und dem genannten Unterscheidungsmerkmal. Die W-IdNr. ersetzt die USt-IdNr. nicht und bleibt für die Dauer der gesamten wirtschaftlichen Tätigkeit unverändert bestehen. Die rechtlichen Vorschriften zur Wirtschafts-Identifikationsnummer sind in § 139 c der Abgabenverordnung geregelt.
 

  Wer bekommt eine Wirtschafts-Identifikationsnummer?

Die Wirtschafts-Identifikationsnummer wird für alle Personen in Deutschland vergeben, die einer unternehmerischen Tätigkeit nachgehen. Hierzu zählen:
 
  • Unternehmen (gültig für alle Rechtsformen)
  • Freiberufler
  • Einzelkaufleute
  • Gewerbetreibende
  • Kleinunternehmer
  • Natürliche Personen, die wirtschaftlich tätig sind
  • Juristische Personen
  • Personenvereinigungen (z.B. gemeinnützige Organisationen, kulturelle oder sportliche Vereine)

 

  Wofür ist die neue Wirtschafts-Identifikationsnummer?

Die neue Wirtschafts-Identifikationsnummer dient dazu, betriebliche Vorgänge und private Aktionen genauer voneinander zu trennen. Auch soll mit der neunen Nummer die Identifizierung im Rahmen des Besteuerungsverfahrens vereinfacht werden: Personen, die mehreren unternehmerischen Beschäftigungen nachgehen, erhalten für jede einzelne Tätigkeit eine separate Wirtschafts-Identifikationsnummer. Mithilfe der neuen Wirtschafts-Identifikationsnummer sollen auch Zuordnungen im Unternehmensbasisdatenregister leichter vorgenommen werden können.
 

  Wie ist die Wirtschafts-Identifikationsnummer aufgebaut?

Der Aufbau der W-IdNr. entspricht dem der USt-IdNr., jedoch ergänzt um ein fünfstelliges Unterscheidungsmerkmal. Sie besteht somit am Anfang aus den Buchstaben „DE“ für Deutschland, gefolgt von neun Ziffern sowie einem Bindestrich und weiteren fünf Ziffern, das genannte zusätzliche Unterscheidungsmerkmal. Diese fünf Ziffern sollen die verschiedenen Betriebsformen sowie Tätigkeiten voneinander differenzieren. Wenn Personen also mehrere wirtschaftliche Tätigkeiten ausüben, Unternehmen mehrere Betriebe, oder an mehreren Standorten jeweils eine Betriebsstätte unterhalten, weden mehrere separate Wirtschafts-Identifikationsnummern vergeben.Die W-IdNr. ersetzt die USt-IdNr. nicht und bleibt für die Dauer der gesamten wirtschaftlichen Tätigkeit unverändert. Dies gilt auch zum Beispiel bei Adress- oder Namensänderungen.
 

  Wofür wird die Wirtschafts-Identifikationsnummer genutzt?

Die neue Wirtschafts-Identifikationsnummer wird zunächst für die eindeutige Identifizierung im Besteuerungsverfahren genutzt. Später soll sie auch im Register für Unternehmensbasisdaten verwendet werden, welches sich momentan noch im Aufbau befindet und zukünftig durch einen behördenübergreifenden Austausch für eine bürokratische Entlastung der Unternehmen sorgen soll, da es alle bisher dezentral gesammelten Unternehmensdaten zusammenführen wird.
 

  Wer vergibt die Wirtschafts-Identifikationsnummer?

Für die Zuteilung der Wirtschafts-Identifikationsnummer ist das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zuständig. Dort fordert die verantwortliche Finanzbehörde für die betroffenen Unternehmen eine Nummer zur wirtschaftlichen Identifizierung an. Unternehmerisch tätige Personen müssen die Wirtschafts-Identifikationsnummer somit nicht gesondert beantragen. Sie erhalten die Nummer automatisch. Wirtschaftlich Tätige, die bereits eine USt-IdNr. haben, werden über eine öffentliche Mitteilung (u. a. im Bundessteuerblatt) darüber informiert, wenn ihre USt-IdNr. zugleich als W-IdNr. zu verwenden ist. Bei wirtschaftlich Tätigen, die noch keine USt-IdNr. besitzen, erfolgt die Mitteilung über ELSTER. Voraussetzung hierfür ist jedoch ein ELSTER-Benutzerkonto. Wegen der technischen sowie organisatorischen Herausforderungen findet die Vergabe der Wirtschafts-Identifikationsnummer stufenweise statt.
 

  Ab wann ist die Angabe der Wirtschafts-Identifikationsnummer verpflichtend?

Die stufenweise bundesweite Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer beginnt im Herbst 2024. Die Festlegung, Zuteilung und Mitteilung soll voraussichtlich ab dem 01.11.2024 beginnen und bis zum 1. Quartal 2026 andauern. Bis dahin ist die Angabe der Wirtschafts-Identifikationsnummer deshalb nicht verpflichtend.
 

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