Formel:
Bedeutung:
Die Kennzahl "Anteil überfälliger Forderungen "gibt den Anteil der Forderungen am Umsatz an, der über das Zahlungsziel hinaus offen bzw. nicht beglichen ist. Der Anteil wird ermittelt, indem das Forderungsvolumen der überfälligen Forderungen pro Periode ins Verhältnis zum Gesamtforderungsvolumen pro Periode gesetzt wird. Die Kennzahl wird als Prozentwert dargestellt und sagt etwas über die Forderungsqualität aus. Ein steigender Anteil entspricht einer sinkenden Forderungsqualität und kann auch ein Frühindikator für eine negative Marktentwicklung sein.
Üblich ist die Unterscheidung von Forderungen nach Fälligkeiten. Die überfälligen Forderungen werden weiterhin nach Fristen in Tagen kategorisiert, da einzelne Forderungen in diesen unterschiedlichen Kategorien im Mahnprozess zu unterschiedlichen Aktionen führen.
Unterscheidung von Forderungen nach Fälligkeiten:
- nicht fällige Forderungen
- überfällige Forderungen 1 bis 15 Tage
- überfällige Forderungen 16 bis 30 Tage
- überfällige Forderungen 31 bis 60 Tage
- überfällige Forderungen 61 bis 90 Tage
Ältere Forderungen werden i.d.R. als uneinbringliche Forderungen ausgebucht bzw. aus praktischen Gründen ggfs. in der Buchhaltung zunächst separiert und erst zum Bewertungsstichtag ausgebucht. "Uneinbringlich" ist eine Forderung lt. Bundesfinazhof, wenn der Anspruch auf Entrichtung des Entgelts nicht erfüllt wird und bei objektiver Betrachtung damit zu rechnen ist, dass der Leistende die Entgeltforderung (ganz oder teilweise) jedenfalls auf absehbare Zeit nicht durchsetzen kann.
Vergleichen Sie auch: Forderungslaufzeit/Days Sales Outstanding (DSO)
Vergleichen Sie auch: Umschlagshäufigkeit der Forderungen